Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung für die Wohnung - Antragserfordernis - selbstbeschaffte Wohnungsausstattung - Geldleistung - Ermessensreduzierung - verfassungskonforme Auslegung - sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Kostenerstattungsanspruch anstatt Sachleistungsanspruch
Leitsatz
Dem Anspruch auf Ersatz der Kosten für eine Erstausstattung der Wohnung kann nicht entgegengehalten werden, dass diese bereits beschafft wurde, wenn das Auswahlermessen des Grundsicherungsträgers hinsichtlich des "Wie" der Leistungserbringung auf Null reduziert ist, weil er die Erstausstattung immer als Geldleistung erbringt.