Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 1 KR 3/10 R

Gesetze: § 2 Abs 2 S 3 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5, § 13 Abs 3 S 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 5, § 31 Abs 1 SGB 5, § 69 SGB 5 vom , § 129 Abs 1 SGB 5 vom , § 129 Abs 2 SGB 5 vom , § 129 Abs 5 S 1 SGB 5 vom , § 73 Abs 3 AMG 1976, § 31 SGB 1

Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Apothekers für die Belieferung Versicherter mit Arzneimitteln nach den dem öffentlichen Recht zuzuordnenden sozialrechtlichen Regelungen des Leistungserbringungsrechts - kein Anspruch auf Vergütung gegen die Krankenkasse bei Verstoß gegen Vertragspflichten - Abhängigkeit des Vergütungsanspruchs des Apothekers von der Genehmigung der Krankenkasse im Zeitpunkt der Abgabe

Leitsatz

1. Der Vergütungsanspruch eines Apothekers für die Belieferung Versicherter mit Arzneimitteln richtet sich unmittelbar nach den dem öffentlichen Recht zuzuordnenden sozialrechtlichen Regelungen des Leistungserbringungsrechts (Anschluss an = BSGE 105, 157 = SozR 4-2500 § 129 Nr 5).

2. Verstößt ein Apotheker bei der Abgabe einzelimportierter Fertigarzneimittel an Versicherte gegen Vertragspflichten, hat er auch dann keinen Anspruch auf Vergütung gegen die Krankenkasse, wenn der Versicherte das Mittel zur Behandlung einer lebensbedrohlichen, regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit beanspruchen kann.

3. Der bundesweit geltende Arzneimittellieferungsvertrag macht den Vergütungsanspruch des Apothekers gegen eine Krankenkasse für ein per Einzelimport beschafftes Arzneimittel in Einklang mit höherrangigem Recht davon abhängig, dass im Zeitpunkt der Abgabe eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegt oder feststeht, dass das Mittel deren Leistungspflicht unterliegt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2010:280910UB1KR310R0

Fundstelle(n):
DB 2011 S. 8 Nr. 13
NAAAD-58024

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank