Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - XI B 56/10

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, AO § 258

Gewährung von Vollstreckungsaufschub

Leitsatz

Maßgeblich für die Gewährung von Vollstreckungsaufschub ist nicht der aktuelle wirtschaftliche Status des Vollstreckungsschuldners, sondern die Unbilligkeit der Vollstreckung. Eine Vollstreckung ist unbillig im Sinne des § 258 AO, wenn die Vollstreckung oder einzelne Vollstreckungsmaßnahmen dem Vollstreckungsschuldner einen unangemessenen Nachteil brächten, der durch kurzfristiges Zuwarten oder eine andere Vollstreckungsmaßnahme vermieden werden kann.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 199 Nr. 2
TAAAD-58181

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank