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BFH Urteil v. - III R 74/09

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 2, EStG § 70 Abs. 4

Kein rückwirkende Änderung oder Aufhebung einer bestandskräftigen Festsetzung aufgrund einer Änderung der Rechtsauffassung durch Rechtsprechung oder Verwaltungsanweisung; Tatbestand des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG wird durch eine Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes nicht ausgeschlossen

Leitsatz

Änderungen der Rechtsauffassung durch Rechtsprechung oder Verwaltungsanweisungen, soweit sie sich auf Einkünfte und Bezüge des Kindes beziehen, fallen nicht unter § 70 Abs. 4 EStG.
§ 70 Abs. 2 EStG ermöglicht keine (rückwirkende) Änderung einer bestandskräftigen Kindergeldfestsetzung aufgrund einer Änderung der Rechtsauffassung durch Rechtsprechung oder Verwaltungsanweisungen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 250 Nr. 2
RAAAD-58186

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