Minderung des Entnahmewerts für nicht an Aktien gebundene Zuckerrübenlieferrechte um deren Buchwert; Abspaltung vom Buchwert des Grund und Bodens
Leitsatz
Der Entnahmewert für nicht an Aktien gebundene Zuckerrübenlieferrechte ist um einen anteiligen - ggf. vom Buchwert des Grund und Bodens abzuspaltenden - Buchwert zu vermindern. Bei der Buchwertabspaltung von dem Pauschalwert nach § 55 Abs. 1 EStG knüpft der BFH an die rechtliche Beurteilung der Buchwertabspaltung bei Milchlieferrechten an. De r abgespaltene Buchwert unterliegt ebenso wenig wie der Buchwert des Grund und Bodens vor der Abspaltung einer Absetzung für Abnutzung. Der abgespaltene Buchwert kann nicht losgelöst von seiner Entstehung beurteilt werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 224 Nr. 2 StBW 2011 S. 98 Nr. 3 VAAAD-58189