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BFH Beschluss v. - V B 67/10

Gesetze: FGO § 62 Abs. 4

Vertretung einer prozessunfähigen Person durch einen Bevollmächtigten; zur Prozessfähigkeit eines Beteiligten

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 282 Nr. 2
CAAAD-58191

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