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BFH Urteil v. - VII R 23/09 BStBl 2011 II S. 188

Gesetze: StBerG § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5

Grenzen der Vereinsautonomie bei der Gestaltung der Beitragsordnung eines Lohnsteuerhilfevereins

Leitsatz

1. Eine proportionale Staffelung der Mitgliedsbeiträge eines Lohnsteuerhilfevereins bei Jahreseinnahmen eines Mitglieds von mehr als 50.000 € macht aus den Beiträgen keine Entgelte und ist daher nicht unzulässig.

2. Ein Lohnsteuerhilfeverein kann von der Aufsichtsbehörde nicht verpflichtet werden, in die Beitragsordnung aufzunehmen, dass bei der Beitragsbemessung die dem Verein im Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags bekannten Verhältnisse des Mitglieds zugrunde gelegt werden.

3. Es ist nicht unzulässig, in der Beitragsordnung vorzusehen, dass bei neuen Mitgliedern, welche für zwei Jahre Hilfe bei ihrer Steuererklärung erwarten, für die Berechnung des Mitgliedsbeitrags die Einnahmen aus beiden Jahren zusammengerechnet werden.

Fundstelle(n):
BStBl 2011 II Seite 188
BB 2011 S. 21 Nr. 1
BFH/NV 2011 S. 380 Nr. 2
BFH/PR 2011 S. 119 Nr. 3
BStBl II 2011 S. 188 Nr. 3
DStR 2011 S. 190 Nr. 4
DStRE 2011 S. 126 Nr. 2
GStB 2011 S. 7 Nr. 2
HFR 2011 S. 336 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 2/2011 S. 106
NWB-Eilnachricht Nr. 2/2011 S. 40
StB 2011 S. 10 Nr. 1
StBW 2011 S. 135 Nr. 3
StuB-Bilanzreport Nr. 5/2011 S. 200
FAAAD-58206

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