Grenzen der Vereinsautonomie bei der Gestaltung der
Beitragsordnung eines Lohnsteuerhilfevereins
Leitsatz
1. Eine proportionale Staffelung der
Mitgliedsbeiträge eines Lohnsteuerhilfevereins bei Jahreseinnahmen eines
Mitglieds von mehr als 50.000 € macht aus den Beiträgen keine
Entgelte und ist daher nicht unzulässig.
2. Ein Lohnsteuerhilfeverein kann von
der Aufsichtsbehörde nicht verpflichtet werden, in die Beitragsordnung
aufzunehmen, dass bei der Beitragsbemessung die dem Verein im Zeitpunkt der
Fälligkeit des Beitrags bekannten Verhältnisse des Mitglieds zugrunde
gelegt werden.
3. Es ist nicht unzulässig, in
der Beitragsordnung vorzusehen, dass bei neuen Mitgliedern, welche für
zwei Jahre Hilfe bei ihrer Steuererklärung erwarten, für die
Berechnung des Mitgliedsbeitrags die Einnahmen aus beiden Jahren
zusammengerechnet werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 2011 II Seite 188 BB 2011 S. 21 Nr. 1 BFH/NV 2011 S. 380 Nr. 2 BFH/PR 2011 S. 119 Nr. 3 BStBl II 2011 S. 188 Nr. 3 DStR 2011 S. 190 Nr. 4 DStRE 2011 S. 126 Nr. 2 GStB 2011 S. 7 Nr. 2 HFR 2011 S. 336 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 2/2011 S. 106 NWB-Eilnachricht Nr. 2/2011 S. 40 StB 2011 S. 10 Nr. 1 StBW 2011 S. 135 Nr. 3 StuB-Bilanzreport Nr. 5/2011 S. 200 FAAAD-58206