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Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) – Sonderregelung für Anlagegold; Verzeichnis der Goldmünzen für das Jahr 2011
Bezug:
Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2011 die Kriterien des Artikels 344 Abs. 1 Ziffer 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2010 Nr. C 322 S. 13) veröffentlicht. Zu Ihrer Information übersende ich in der Anlage einen Abdruck dieser Liste.
Anlage
INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN
MEHRWERTSTEUER (MwSt)
(BEFREITES ANLAGEGOLD)
Liste der Goldmünzen, die die Kriterien von Artikel 344 Absatz 1 Nummer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates (Sonderregelung für Anlagegold) erfüllen
Gültig für das Jahr 2011
(2010/C 322/05)
ERLÄUTERUNGEN
Diese Liste berücksichtigt die innerhalb der in Artikel 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gesetzten Frist bei der Kommission eingegangenen Beiträge der Mitgliedstaaten.
Es wird davon ausgegangen, dass die in dieser Liste aufgeführten Münzen die Kriterien des Artikels 344 erfüllen und in diesen Mitgliedstaaten deshalb als Anlagegold zu behandeln sind. Demzufolge ist ihre Lieferung während des gesamten Kalenderjahres 2011 von der MwSt befreit.
Die Steuerbefreiung gilt für alle Emissionen eines in dieser Liste verzeichneten Stücks, außer für Münzen mit einem Feingehalt von weniger als 900 Tausendsteln.
Die Lieferu...