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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1644/08

Gesetze: UStG § 6a Abs. 1; UStG § 6a Abs. 4UStDV § 17a; UStDV § 17c

Buch- und Belegnachweis bei Angabe nur des Bestimmungslandes in der Versicherung des Abnehmers

Leitsatz

Die Angabe des Bestimmungslandes im Verbringungsnachweis des Abnehmers ist ausreichend; die Angabe der Gemeinde, in der der Abnehmer seinen Sitz hat, ist nicht erforderlich (gegen BStBl I 2010, 508).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
StBW 2011 S. 254 Nr. 6
BAAAD-58404

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