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BGH Beschluss v. - I ZB 68/09

Gesetze: § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG

Markenschutz: Unterscheidungskraft einer Bildmarke - Hefteinband

Leitsatz

Hefteinband

Besteht ein Bildzeichen nur aus üblichen dekorativen Elementen der Waren, für die der Markenschutz beansprucht wird, wird es der Verkehr im Allgemeinen nicht als Herkunftsmittel auffassen, auch wenn sich auf dem Markt noch keine mit dem angemeldeten Zeichen vollständig übereinstimmende Gestaltung findet .

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
FAAAD-58501

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