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BGH Urteil v. - VIII ZR 306/09

Gesetze: § 536 Abs 1 S 1 BGB

Wohnraummiete: Wohnflächenangabe als Beschaffenheitsvereinbarung

Leitsatz

Von einer Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der Wohnfläche ist nicht auszugehen, wenn ein Wohnraummietvertrag zwar eine Wohnflächenangabe enthält, diese Angabe jedoch mit der Einschränkung versehen ist, dass sie nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes diene .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 220 Nr. 4
NJW 2011 S. 8 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 48/2010 S. 3865
WAAAD-58530

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