Zusammenveranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer: Zustimmungsverlangen des einen Ehegatten in der Insolvenz des anderen
Leitsatz
1. Der Anspruch des Ehegatten auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung richtet sich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des anderen Teils gegen den Insolvenzverwalter .
2. Der Insolvenzverwalter kann die Zustimmung nicht davon abhängig machen, dass sich der Ehegatte zur Auszahlung des Wertes des durch die Zusammenveranlagung erzielten Steuervorteils verpflichtet .
Tatbestand
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Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 559 Nr. 3 DB 2011 S. 50 Nr. 1 DStR 2011 S. 277 Nr. 6 HFR 2011 S. 480 Nr. 4 StBW 2011 S. 234 Nr. 5 StuB-Bilanzreport Nr. 4/2011 S. 160 WM 2011 S. 44 Nr. 1 WPg 2011 S. 140 Nr. 3 ZIP 2010 S. 2515 Nr. 51 NAAAD-58546