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BSG Urteil v. - B 14 AS 36/09 R

Gesetze: § 23 Abs 3 S 1 Nr 1 SGB 2, § 23 Abs 3 S 2 SGB 2, § 23 Abs 3 S 5 SGB 2, § 23 Abs 3 S 6 SGB 2

Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - selbstbeschaffte Wohnungseinrichtung - Geldleistung - Ermessensreduzierung - Kostenerstattungsanspruch anstatt Sachleistungsanspruch

Tatbestand

Der Kläger begehrt von dem beklagten Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende 1329 Euro als Kosten für die Erstausstattung seiner Wohnung.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2010:190810UB14AS3609R0

Fundstelle(n):
YAAAD-58577

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