Elterngeld - Bemessung - im Bemessungszeitraum erarbeitetes und erst nach dessen Ablauf infolge nachträglicher Vertragserfüllung gezahltes Arbeitsentgelt - Anwendung des modifizierten Zuflussprinzips
Leitsatz
Für die Bemessung des Elterngelds ist nicht nur das dem Berechtigten im Bemessungszeitraum tatsächlich zugeflossene, sondern auch das darin erarbeitete und erst nach dessen Ablauf infolge nachträglicher Vertragserfüllung gezahlte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2010:300910UB10EG1909R0
Fundstelle(n): DB 2011 S. 538 Nr. 9 NJW 2011 S. 10 Nr. 6 SAAAD-58579