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BSG Urteil v. - B 10 EG 19/09 R

Gesetze: § 1 BEEG vom , § 2 Abs 1 S 1 BEEG vom , § 2 Abs 2 S 1 BEEG vom , § 2 Abs 7 S 1 BEEG vom , § 2 Abs 7 S 4 BEEG vom , § 38a Abs 1 S 3 EStG

Elterngeld - Bemessung - im Bemessungszeitraum erarbeitetes und erst nach dessen Ablauf infolge nachträglicher Vertragserfüllung gezahltes Arbeitsentgelt - Anwendung des modifizierten Zuflussprinzips

Leitsatz

Für die Bemessung des Elterngelds ist nicht nur das dem Berechtigten im Bemessungszeitraum tatsächlich zugeflossene, sondern auch das darin erarbeitete und erst nach dessen Ablauf infolge nachträglicher Vertragserfüllung gezahlte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2010:300910UB10EG1909R0

Fundstelle(n):
DB 2011 S. 538 Nr. 9
NJW 2011 S. 10 Nr. 6
SAAAD-58579

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