Leistung zur Teilhabe - Anschlussheilbehandlung - Kostenerstattung für die stationäre Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation - Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen nach Vollendung des 58. Lebensjahrs - Rentenversicherungsträger - Krankenkasse - Zuständigkeit
Leitsatz
Versicherte sind nicht von Leistungen zur Teilhabe eines Rentenversicherungsträgers ausgeschlossen, wenn sie Arbeitslosengeld nach Vollendung des 58. Lebensjahrs unter erleichterten Voraussetzungen beziehen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2010:021110UB1KR910R0
Fundstelle(n): DB 2011 S. 15 Nr. 18 NJW 2011 S. 8 Nr. 20 PAAAD-58580