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BFH Beschluss v. - XI B 97/09

Gesetze: FGO § 115 Abs. 1 Nr. 3, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 76 Abs. 1, AO § 90 Abs. 2, GG Art. 103 Abs. 1

Anspruch auf rechtliches Gehör; ein im Ausland ansässiger Zeuge ist vom Beteiligten zu stellen

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 269 Nr. 2
XAAAD-58628

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