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BFH Beschluss v. - I B 190/09

Gesetze: AO § 41 Abs. 2, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 96 Abs. 1, GG Art. 103

Verwertung einer Urkunde führt nicht zu einer Verletzung des Rechts auf Gehör; Überraschungsentscheidung; Rüge der Verweigerung eines Schriftsatznachlasses als Verfahrensmangel; Scheingeschäft bei Beteiligung einer Gebietskörperschaft

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 291 Nr. 2
KÖSDI 2011 S. 17304 Nr. 2
EAAAD-58630

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