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BFH Beschluss v. - V B 130/09

Gesetze: AO § 347 Abs. 1, AO § 172, EG Art. 234, AEUV Art. 267

Änderung eines bestandkräftigen Steuerbescheids bei einer erst nachträglich erkannten fehlerhaften Richtlinienumsetzung; keine Verpflichtung des FG zur Anrufung des EuGH

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 294 Nr. 2
NAAAD-58640

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