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BFH Beschluss v. - VIII B 78/10

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 74, AO § 268

Unterlassen der Aussetzung des Verfahrens kann Verfahrensmangel darstellen; Aussetzung des Verfahrens ist eine Ermessensentscheidung; Aufteilung der Steuer zum Zwecke einer Haftungsbeschränkung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 299 Nr. 2
TAAAD-58784

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