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BFH Beschluss v. - VIII B 90/10

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6

Abschlusskosten bei Lebensversicherungsbeiträgen keine Werbungskosten sondern Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb einer Kapitalanlage

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 254 Nr. 2
DAAAD-58785

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