Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - I ZR 139/08

Gesetze: § 823 Abs 1 BGB, § 14 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG, § 7 Abs 2 S 1 TMG, § 3 UWG, § 6 Abs 2 Nr 6 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO

Markenrechtsverletzung und Wettbewerbsverstöße beim Internet-Handel via eBay: Grenzen der Kontrollpflichten des Plattformbetreibers für Verkaufsangebote; Haftung des Plattformbetreibers als Täter oder Teilnehmer unlauterer vergleichender Werbung; Anwendung der Grundsätze unberechtigter Schutzrechtsverwarnung auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung - Kinderhochstühle im Internet

Leitsatz

Kinderhochstühle im Internet

1. Der Betreiber eines Internetmarktplatzes, der Dritten dort die Möglichkeit eröffnet, Verkaufsangebote ohne seine Kenntnisnahme in einem vollautomatischen Verfahren einzustellen, ist nicht verpflichtet, sämtliche Verkaufsangebote, die die Marken eines Markeninhabers anführen, einer manuellen Bildkontrolle darauf zu unterziehen, ob unter den Marken von den Originalerzeugnissen abweichende Produkte angeboten werden .

2. Der Betreiber eines Internetmarktplatzes haftet regelmäßig nicht nach §§ 3, 6 Abs. 2 Nr. 6, § 8 Abs. 1 UWG als Täter oder Teilnehmer, wenn in Angeboten mit Formulierungen "ähnlich" oder "wie" auf Marken eines Markeninhabers Bezug genommen wird .

3. Die Grundsätze der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung nach § 823 Abs. 1 BGB sind auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht übertragbar .

Tatbestand

Fundstelle(n):
WPg 2011 S. 140 Nr. 3
ZIP 2011 S. 740 Nr. 15
HAAAD-58804

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank