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BGH Beschluss v. - VII ZB 111/09

Gesetze: § 850d Abs 1 S 2 ZPO, § 850f Abs 2 ZPO, § 28 SGB 12

Forderungspfändung: Bestimmung des Pfändungsfreibetrages bei Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung

Leitsatz

Wird die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung betrieben, sind dem Schuldner für seinen notwendigen Unterhalt jedenfalls die Regelsätze nach § 28 SGB XII zu belassen. Eine Pfändung kleiner Teilbeträge hieraus kommt nicht in Betracht .

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 8 Nr. 3
NJW-RR 2011 S. 706 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 2/2011 S. 105
NWB-Eilnachricht Nr. 2/2011 S. 39
WM 2011 S. 76 Nr. 2
NAAAD-58828

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