Haftung wegen unerlassener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung: Verjährung des Anspruchs auf Feststellung eines Schadenersatzanspruchs aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung; Schaden des Sozialversicherungsträgers bei möglicher Insolvenzanfechtung einer - fiktiven - Beitragszahlung
Leitsatz
1. Der Anspruch des Gläubigers auf Feststellung des Rechtsgrundes einer vollstreckbaren Forderung als solcher aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung verjährt nicht nach den Vorschriften, welche für die Verjährung des Leistungsanspruchs gelten .
2. Trotz Strafbarkeit unterbliebener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung erleidet der zuständige Versicherungsträger keinen Schaden, wenn die Beitragszahlung im Insolvenzverfahren erfolgreich angefochten worden wäre (Bestätigung von BGH, , VI ZR 149/99, WM 2001, 162 und BGH, , II ZR 61/03, WM 2005, 1180) .
Tatbestand
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Fundstelle(n): DB 2011 S. 52 Nr. 1 NJW 2011 S. 1133 Nr. 16 NWB-Eilnachricht Nr. 1/2011 S. 16 StuB-Bilanzreport Nr. 4/2011 S. 159 WM 2011 S. 88 Nr. 2 ZIP 2011 S. 37 Nr. 1 DAAAD-58840