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BGH Urteil v. - VII ZR 16/10

Gesetze: § 401 BGB

Abtretung des als Gewährleistungssicherheit einbehaltenen Restwerklohnanspruchs: Recht des Zessionars auf Ablösung des Einbehalts durch eine Gewährleistungsbürgschaft

Leitsatz

Mit der Abtretung des Anspruchs auf Auszahlung des vom Auftraggeber eines Bauvertrags als Sicherheit für seine Mängelansprüche nach Abnahme einbehaltenen Restwerklohns geht das Recht, den Einbehalt durch Bürgschaft abzulösen, in entsprechender Anwendung des § 401 BGB auf den Zessionar über .

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 6 Nr. 4
WM 2011 S. 213 Nr. 5
AAAAD-59009

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