Abspaltung eines Buchwerts von dem pauschalen Buchwert des Grund und Bodens bei Entnahme von nicht an Aktien gebundenen Zuckerrübenlieferrechte
Leitsatz
Zuckerrübenlieferrechte sind selbstständige immaterielle Wirtschaftsgüter. Ist für Zuckerrübenlieferrechte von dem nach § 55 Abs. 1 EStG zum festgestellten Pauschalwert für den Grund und Boden ein anteiliger Buchwert abzuspalten, ist der Entnahmewert für diese Rechte um diesen anteiligen Buchwert zu vermindern. Der abgespaltene Buchwert unterliegt ebenso wenig wie der Buchwert des Grund und Bodens vor der Abspaltung einer Absetzung für Abnutzung.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 227 Nr. 2 KAAAD-59088