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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 10 K 10272/07

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 2, EStG § 2 Abs. 2

Kein Abzug von Beiträgen des volljährigen Kindes zur VBL-Pflichtversicherung sowie zu einer privaten Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Ermittlung der kindergeldrechtlichen Einkünfte und Bezüge

Leitsatz

Beiträge eines volljährigen, gesetzlich rentenversicherten Kindes zur tarifvertraglich vorgesehenen VBL-Pflichtversicherung sowie für eine private Kapitallebensversicherung einschließlich Berufsunfähigkeitsversicherung sind bei der Berechnung der Einkünfte und/oder Bezüge des Kindes i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht mindernd zu berücksichtigen. Das gilt ebenso für die vom Arbeitslohn des Kindes einbehaltene Lohnsteuer bzw. vom Arbeitslohn einbehaltenen Solidaritätszuschlag.

Fundstelle(n):
AAAAD-59343

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