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BGH Urteil v. - I ZR 163/07

Gesetze: § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 284 Abs 1 StGB, § 284 Abs 4 StGB, § 287 StGB, GlSpielWStVtr

Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen Wetten vor und nach dem Sportwetten-Urteil des BVerfG - INTERTOPS

Tatbestand

Die Klägerin organisiert und veranstaltet Lotterie- und Glücksspiele in Nordrhein-Westfalen, unter anderem LOTTO, TOTO und die Sportwette ODDSET.

Fundstelle(n):
LAAAD-59374

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