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BGH Urteil v. - I ZR 171/07

Gesetze: § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 UWG, § 284 StGB, § 287 StGB, GlSpielWStVtr

Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen Wetten vor und nach dem Sportwetten-Urteil des BVerfG - suptertoto/expect.com

Tatbestand

Die Klägerin organisiert und veranstaltet Lotterie- und Glücksspiele in Nordrhein-Westfalen, unter anderem TOTO und die Sportwette ODDSET. Die Klägerin und die anderen 15 Landeslotteriegesellschaften sind gemeinsam Inhaber der am 27. August 1997 aufgrund Verkehrsdurchsetzung für die Veranstaltung von Lotterien und Glücksspielen eingetragenen Wortmarke 396 38 297 TOTO.

Fundstelle(n):
OAAAD-59386

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