Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - IX ZB 120/10

Gesetze: § 35 InsO, § 36 InsO, § 765a ZPO

Leitsatz

Kündigt der Insolvenzverwalter/Treuhänder die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft, um damit das der Masse gebührende Auseinandersetzungsguthaben zu realisieren, hat der Schuldner keinen Anspruch auf Auskehrung des Teils des Guthabens, den er als Kaution für die von ihm bewohnte Wohnung benötigt .

Fundstelle(n):
WM 2011 S. 134 Nr. 3
ZIP 2011 S. 90 Nr. 2
DAAAD-59410

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank