Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - VIII ZB 14/10

Gesetze: § 269 Abs 3 S 2 ZPO, § 485 ZPO

Selbstständiges Beweisverfahren: Umdeutung einer unzulässigen einseitigen Erledigungserklärung in eine Antragsrücknahme

Leitsatz

Eine im selbstständigen Beweisverfahren unzulässige einseitige Erledigungserklärung ist regelmäßig in eine Antragsrücknahme mit der Kostenfolge des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO umzudeuten. Dies gilt auch dann, wenn das Beweissicherungsinteresse zum Zeitpunkt der Erklärung entfallen war (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom , VII ZB 23/03, NZBau 2005, 42, und BGH, vom , VIII ZB 73/09, juris) .

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 1292 Nr. 18
NJW 2011 S. 8 Nr. 6
LAAAD-59416

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank