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BGH Urteil v. - VI ZR 34/09

Gesetze: § 22 KunstUrhG, Art 5 Abs 1 S 2 GG

Bildnisschutz: Austausch von Bildnissen zwischen Bildarchiv und Presseunternehmen

Tatbestand

Der Kläger wurde mehrfach wegen Tötungsdelikten verurteilt und verbüßt seit 1983 eine lebenslange Freiheitsstrafe. Über die gegen ihn geführten Strafprozesse wurde in den fünfziger und sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts sowie über den letzten Fall 1983 bundesweit umfangreich in der Presse berichtet. Die Beklagte betreibt ein Bildarchiv zur kommerziellen Nutzung durch Presseunternehmen. Sie stellte der Playboy Deutschland Publishing GmbH zwei Bildnisse des Klägers zur Verfügung, welche diese zur Illustration eines in der Dezemberausgabe 2006 des "Playboy" unter dem Titel "Die Akte H... Psychogramm eines Jahrhundert-Mörders" veröffentlichten Artikels verwendete. Der Kläger sieht darin eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und nimmt die Beklagte auf Unterlassung der erneuten Verbreitung dieser Bildnisse in Anspruch.

Fundstelle(n):
VAAAD-59417

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