Vorsteuer gehört auch bei Landwirten und Forstwirten, die ihre Umsätze nach Durchschnittssätzen versteuern, nicht zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten
Leitsatz
1. Bei einem Landwirt mit Besteuerung der Umsätze nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 Abs. 1 UStG gehört die für den Erwerb von Reinvestitionsgütern im Sinne des § 6c Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 6b Abs. 1 EStG aufgewandte Umsatzsteuer (Vorsteuer) nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Reinvestitionsgüter. 2. Eines Verböserungshinweises gemäß § 367 Abs. 2 Satz 2 AO bedarf es nicht, wenn das Finanzamt mit der Einspruchsentscheidung einen Steuerbescheid im Ergebnis zugunsten des Steuerpflichtigen ändert.
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Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 3/2011 S. 109 BFH/NV 2011 S. 426 Nr. 3 DStRE 2011 S. 272 Nr. 5 EStB 2011 S. 110 Nr. 3 HFR 2011 S. 420 Nr. 4 KÖSDI 2011 S. 17306 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 3/2011 S. 179 StuB-Bilanzreport Nr. 5/2011 S. 193 WAAAD-59502