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BFH Beschluss v. - IV R 6/08

Gesetze: AO § 233a, EStG § 12 Nr. 3, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 9 Abs. 1

Kein Betriebsausgabenabzug von Nachforderungszinsen

Leitsatz

1. Zu den Steuern vom Einkommen im Sinne des § 12 Nr. 3 EStG sind auch die Rückforderung überhöhter Einkommensteuererstattungen (hier: aufgrund überhöhter anzurechnender Körperschaftsteuer) und demnach zu den Nebenleistungen die hierdurch ausgelösten Nachforderungszinsen (§ 233a AO) zu rechnen.
2. Eine Entscheidung nach § 126a FGO ist auch nach Erlass eines Gerichtsbescheides zulässig, wenn die Beteiligten hierzu gehört worden sind. Das gilt insbesondere dann, wenn der Kläger sich nach seinem Antrag auf mündliche Verhandlung nicht mehr geäußert hat.

Fundstelle(n):
BBK-KN Nr. 32/2011 (Nachforderungszinsen zur Einkommensteuer keine Betriebsausgabe)
BFH/NV 2011 S. 430 Nr. 3
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2011 S. 112
GAAAD-59503

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