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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 305/09

Gesetze: EStG § 8 Abs. 2 S. 2, EStG § 19

Bemessungsgrundlage für 1 % Regelung

Leitsatz

Der geldwerte Vorteil für das dem Arbeitnehmer überlassene betriebliche Kraftfahrzeug bemisst sich nach der 1 % Regelung auf der Grundlage des inländischen Bruttolistenpreises. Vom Händler gewährte Rabatte sind nicht zu berücksichtigen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 1114 Nr. 18
OAAAD-59629

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