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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1070/06

Gesetze: GrEStG § 8 Abs. 1

Bemessungsgrundlage bei Grundstücksübertragung

Leitsatz

Ausgehend von der Überlegung, dass bei einer Sachlage, die zur Besteuerung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG führt, ein Absehen von der Besteuerung als Ausnahme anzusehen wäre, ist der Erlass vom , bzw. die (vgl. Blatt 52 GrEStA) nicht so auszulegen, dass mit dem Ansatz einer Bemessungsgrundlage von Null DM/€ faktisch eine Besteuerung entfiele.

Fundstelle(n):
CAAAD-59646

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