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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1593/08 EFG 2011 S. 791 Nr. 9

Gesetze: § 13 a Abs. 2 EStG

Ausübung des Wahlrechts auf Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nicht nach Durchschnittssätzen

Leitsatz

Eine „vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer„ (Vordruck „ESt 1 V„) ist keine „Steuererklärung„ i.S. des § 13 a Abs. 2 Satz 3 EStG, da in dem Vordruck „ESt 1 V„ nur Angaben zu der Einkunftsart „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit„ und nicht - wie in der „vollständigen„ Einkommensteuererklärung (Formular ESt 1 A) - auch Angaben zu Einkünften anderer Einkunftsarten gefordert bzw. gemacht werden.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 791 Nr. 9
WAAAD-59648

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