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BGH Beschluss v. - 4 StR 404/10

Gesetze: § 100g Abs 1 StPO, § 96 TKG, § 113a TKG, § 31 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 31 Abs 2 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG

Verwertbarkeit von in Übereinstimmung mit der einstweiligen Anordnung des BVerfG übermittelten Verkehrsdaten: Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Rechtsgrundlage in der späteren Hauptsacheentscheidung

Leitsatz

Zur Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer während der Geltungsdauer einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts nach deren einschränkenden Vorgaben gerichtlich angeordneten und vollzogenen Ermittlungsmaßnahme (hier: Anforderung und Übermittlung von Telekommunikations-Verkehrsdaten), wenn das Bundesverfassungsgericht in seiner späteren Hauptsacheentscheidung die Verfassungswidrigkeit der Rechtsgrundlage für die Ermittlungsmaßnahme feststellt .

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 467 Nr. 7
wistra 2011 S. 147 Nr. 4
LAAAD-59695

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