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BGH Urteil v. - VI ZR 30/09

Gesetze: § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhG, Art 5 Abs 1 S 2 GG

Recht am eigenen Bild: Prüfungspflicht des Bildarchivbetreibers vor Weitergabe von Fotos an die Presse

Leitsatz

Der Betreiber eines Bildarchivs zur kommerziellen Nutzung durch Presseunternehmen muss vor der Weitergabe archivierter Fotos an die Presse grundsätzlich nicht die Zulässigkeit der beabsichtigten Presseberichterstattung nach Maßgabe der §§ 22, 23 KunstUrhG prüfen .

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 755 Nr. 11
NJW 2011 S. 8 Nr. 6
LAAAD-59711

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