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BGH Urteil v. - VII ZR 206/09

Gesetze: § 765 BGB, § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 GewO§34cDV, § 3 Abs 1 S 1 Nr 3 GewO§34cDV, § 3 Abs 1 S 1 Nr 4 GewO§34cDV, § 7 GewO§34cDV

Bürgschaft nach MaBV bei Zahlung nach Baufortschritt: Sicherung von Ansprüchen des Erwerbers auf Ersatz von Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln

Leitsatz

Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV, die als Sicherheit dafür vereinbart wird, dass der Bauträger nach Baufortschritt geschuldete Zahlungen entgegen nehmen darf, ohne dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 - 4 MaBV vorliegen, sichert keine Ansprüche des Erwerbers auf Ersatz von Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln .

Tatbestand

Fundstelle(n):
DNotZ 2011 S. 351 Nr. 5
NJW 2011 S. 1347 Nr. 19
NJW 2011 S. 6 Nr. 6
WM 2011 S. 215 Nr. 5
ZIP 2011 S. 335 Nr. 7
ZIP 2011 S. 6 Nr. 2
UAAAD-59721

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