Bürgschaft nach MaBV bei Zahlung nach Baufortschritt: Sicherung von Ansprüchen des Erwerbers auf Ersatz von Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln
Leitsatz
Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV, die als Sicherheit dafür vereinbart wird, dass der Bauträger nach Baufortschritt geschuldete Zahlungen entgegen nehmen darf, ohne dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 - 4 MaBV vorliegen, sichert keine Ansprüche des Erwerbers auf Ersatz von Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln .
Tatbestand
Fundstelle(n): DNotZ 2011 S. 351 Nr. 5 NJW 2011 S. 1347 Nr. 19 NJW 2011 S. 6 Nr. 6 WM 2011 S. 215 Nr. 5 ZIP 2011 S. 335 Nr. 7 ZIP 2011 S. 6 Nr. 2 UAAAD-59721