Kapitalanlagevermittlung: Rechtsscheinhaftung des sich im Internet als Rechtsnachfolger eines Unternehmens Gerierenden gegenüber gutgläubigen Dritten; Insolvenzanfechtung von Provisionszahlungen für den Vertrieb eines betrügerischen Anlagemodells
Leitsatz
1. Wer sich im Internet als Rechtsnachfolger eines Unternehmens ausgibt, hat gegenüber gutgläubigen Dritten für dessen Verbindlichkeiten einzustehen .
2. Provisionen für den Vertrieb eines Anlagemodells unterliegen als objektiv unentgeltliche Leistung der Anfechtung, wenn der Betrag der an Anleger ausgezahlten Scheingewinne ihre Berechnungsgrundlage bildet .