Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - IX ZR 199/10

Gesetze: § 242 BGB, § 134 Abs 1 InsO, § 264a StGB

Kapitalanlagevermittlung: Rechtsscheinhaftung des sich im Internet als Rechtsnachfolger eines Unternehmens Gerierenden gegenüber gutgläubigen Dritten; Insolvenzanfechtung von Provisionszahlungen für den Vertrieb eines betrügerischen Anlagemodells

Leitsatz

1. Wer sich im Internet als Rechtsnachfolger eines Unternehmens ausgibt, hat gegenüber gutgläubigen Dritten für dessen Verbindlichkeiten einzustehen .

2. Provisionen für den Vertrieb eines Anlagemodells unterliegen als objektiv unentgeltliche Leistung der Anfechtung, wenn der Betrag der an Anleger ausgezahlten Scheingewinne ihre Berechnungsgrundlage bildet .

Fundstelle(n):
DB 2011 S. 647 Nr. 11
KAAAD-59746

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank