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BSG Urteil v. - B 14 AS 58/09 R

Gesetze: § 22 Abs 5 S 1 SGB 2 vom , § 22 Abs 5 S 2 SGB 2 vom , § 22 Abs 5 S 3 SGB 2 vom , § 22 Abs 5 S 4 SGB 2 vom , § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , § 37 SGB 2

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden - drohende Wohnungslosigkeit - gesonderte Antragstellung - zwischenzeitliche Aufnahme eines Privatdarlehens bei Dritten

Leitsatz

Schulden gegenüber einem Dritten, die der Hilfebedürftige eingegangen ist, um drohende Wohnungslosigkeit durch Zahlung rückständiger Miete abzuwenden, können vom Träger der Grundsicherung zu übernehmen sein, wenn die Übernahme der Mietschulden zuvor beantragt worden war.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2010:170610UB14AS5809R0

Fundstelle(n):
LAAAD-59750

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