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BVerwG Urteil v. - 6 C 21/09

Tatbestand

Der Kläger ist selbständiger Rechtsanwalt. Für seinen Kanzleibetrieb nutzt er einen PC mit Internetzugang, den er nach eigenen Angaben ausschließlich zu Berufszwecken (darunter zur elektronischen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen), nicht aber zum Empfang von Rundfunksendungen verwendet.

Fundstelle(n):
GAAAD-59769

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