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EuGH Urteil v. - C-273/09

Einreihung der Ware Gehhilfe-Rollator in die Kombinierte Nomenklatur

Leitsatz

Die Verordnung (EG) Nr. 729/2004 der Kommission vom zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung der am veröffentlichten Berichtigung ist ungültig, soweit zum einen durch die Berichtigung der Anwendungsbereich der ursprünglichen Verordnung auf Gehhilfe-Rollatoren erstreckt worden ist, die aus einem Aluminiumrohrrahmen auf vier Rädern, mit vorderen Drehlagerrädern, Griffen und Bremsen bestehen und ihrer Beschaffenheit nach als Hilfe für Personen mit Gehschwierigkeiten bestimmt sind, und zum anderen die Verordnung in der berichtigten Fassung diese Gehhilfe-Rollatoren in die Unterposition 8716 80 00 der Kombinierten Nomenklatur einreiht.

Fundstelle(n):
KÖSDI 2011 S. 17304 Nr. 2
UAAAD-59867

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