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BFH Beschluss v. - IV B 60/09

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 96 Abs. 1 Satz 1

Mögliche Fehlinterpretation der Einlassung von Beteiligten begründet weder einen Verfahrensmangel noch einen schwerwiegenden Rechtsfehler; Forderungsverzicht gegen Besserungsschein als Gestaltungsmittel zur Sanierung von Unternehmen

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 439 Nr. 3
JAAAD-59917

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