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BGH Urteil v. - XII ZR 27/09

Gesetze: § 85 ZPO, § 233 ZPO, § 234 Abs 3 ZPO, § 338 ZPO, Art 18 EGV 805/2004

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Einspruchsfrist bei nochmaliger Zustellung eines Versäumnisurteils durch die Geschäftsstelle; Pflicht des Rechtsanwalts zur weiteren Nachfrage nach dem Grund der Unwirksamkeit der ersten Zustellung; Wiedereinsetzungsfrist bei Aufdeckung der Versäumung der Einspruchsfrist erst im Berufungsverfahren

Leitsatz

1.

2.

3.

4. Hat das erstinstanzliche Gericht den Einspruch als zulässig behandelt und in der Sache entschieden und wird die Versäumung der Einspruchsfrist erst vom Berufungsgericht aufgedeckt, so ist

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2010 S. 522 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 6/2011 S. 425
KAAAD-60176

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