Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 10 EG 11/09 R

Gesetze: § 1 Abs 1 BEEG, § 2 BEEG, Art 13 Abs 1 S 1 NATOTrStatZAbk vom , Art 13 Abs 1 S 2 NATOTrStatZAbk vom , Art 13 Abs 1 S 3 NATOTrStatZAbk vom , Art 1 Abs 1 Buchst a NATOTrStat vom , Art 1 Abs 1 Buchst c NATOTrStat vom , § 30 Abs 1 SGB 1, § 30 Abs 2 SGB 1, § 68 Nr 15a SGB 1

Elterngeld - Anwendungsbereich - zwischenstaatliches Recht - Kollisionsregel - Auslegung - soziale Sicherheit - Fürsorge - NATO-Truppenmitglied - ziviles Gefolge - Angehörige - Erwerbstätigkeit - Einkommen - Einkommensersatz

Leitsatz

Auf Angehörige von NATO-Truppenmitgliedern ist der Erste Abschnitt des BEEG über das Elterngeld anwendbar, wenn sie vor der Geburt des betreuten Kindes durch Erwerbstätigkeit Einkommen außerhalb des Bereichs der NATO-Truppen erzielt haben, das bei der Bemessung des Elterngelds zu berücksichtigen ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2010:300910UB10EG1109R0

Fundstelle(n):
DStR 2011 S. 417 Nr. 9
LAAAD-60209

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank