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BSG Urteil v. - B 14 AS 51/09 R

Gesetze: § 7 Abs 3 Nr 2 SGB 2 vom , § 7 Abs 3 Nr 2 SGB 2 vom , § 9 Abs 2 S 2 SGB 2 vom , § 1603 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einbeziehung unverheirateter volljähriger Kinder bis zum 25. Lebensjahr in die Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern ab - Verfassungsmäßigkeit

Leitsatz

1. Es ist nicht verfassungswidrig, dass der Gesetzgeber zum die Altersgrenze für die Einbeziehung von erwachsenen, im Haushalt lebenden Kindern in die Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern auf 25 Jahre erhöht hat.

2. Die Berücksichtigung von Einkommen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft ist unabhängig vom Bestehen familienrechtlicher Unterhaltspflichten.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2010:191010UB14AS5109R0

Fundstelle(n):
QAAAD-60216

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