Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - gemischte Motivationslage - Abgrenzung zur gemischten Tätigkeit - objektivierbar betriebliche Verrichtung - Streckenidentität - Fahrt zum nächsten beruflichen Einsatzgebiet - Verkehrsüberwachung - Abholen und Abstellen des reparierten Motorrades
Leitsatz
Ein Versicherter verrichtet nach den objektiven Umständen nicht die versicherte Tätigkeit in der Verkehrsüberwachung, wenn er mit einem Motorrad von einer Werkstatt zu seiner Wohnung fährt, auch wenn er damit zugleich das Ziel verbindet, zum nächsten beruflichen Einsatzgebiet zu gelangen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2010:091110UB2U1410R0
Fundstelle(n): DB 2011 S. 15 Nr. 18 NJW 2011 S. 10 Nr. 21 KAAAD-60218