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BVerwG Urteil v. - 2 C 47/09

Gesetze: Art 3 Abs 1 GG, § 18 BeamtVG, § 28 BeamtVG, Art 2 Abs 2 Buchst a EGRL 78/2000, Art 16 EGRL 78/2000, Art 24 AGG

Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Hinterbliebenenversorgung

Leitsatz

Nach dem Tod eines Beamten hat der hinterbliebene Lebenspartner, der mit dem Beamten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat, Anspruch auf Leistungen der Hinterbliebenenversorgung wie hinterbliebene Ehepartner von Beamten.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 10 Nr. 7
JAAAD-60240

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