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FG Münster Urteil v. - 1 K 4131/07 Kg EFG 2011 S. 718 Nr. 8

Gesetze: EStG § 53 Abs 1 Satz 1 Nr 1, EStG § 65 Abs 1 Nr 2, AO § 90 Abs 2, EStG § 62 Abs 1 Nr 1

Kindergeld:

Kindergeldausschluss gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG für in Polen lebendes Kind

Leitsatz

Lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, dass die in Polen lebende Kindesmutter für das in Polen lebende Kind keinen Anspruch auf polnisches Kindergeldgeld hat, ist der deutsche Kindergeldanspruch für den in Deutschland lebenden Kindesvater - der im Übrigen auch nicht in den Anwendungsbereich der EG-VO 1408/71 fällt - gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG ausgeschlossen.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 718 Nr. 8
LAAAD-60449

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